100 Jahre FC Blonhofen – Jugendschutz

Bei unserem Jubiläum wird der Jugendschutz selbstverständlich ernst genommen, daraus ergeben sich einige Punkte, die zu beachten sind. Zur richtigen Durchsetzung des Jugendschutzes sind die Eintrittsbänder entsprechend farblich gekennzeichnet.

Du bist unter 18 Jahre alt und kommst abends ohne Deine Eltern, dann brauchst Du auf jeden Fall den PartyPass!

Alle Infos zum Jugendschutz findet Ihr auf den Seiten des Landratsamts Ostallgäu.

Um lange Wartezeiten am Eingang vermeiden zu können, haltet bitte den Ausweis und – falls Ihr unter 18 Jahre alt seid – euren ausgefüllten PartyPass zur Alterskontrolle bereit. Wir behalten am Eingang den ausgefüllten PartyPass und händigen Euch diesen beim Verlassen des Festes wieder aus.

Jugendschutzbestimmungen:

  • Jugendliche unter 16 Jahren benötigen die Begleitung eines Elternteils.
  • Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen mit dem Personalausweis/Reisepass und PartyPass bis 24:00 Uhr bleiben.

Selbstverständlich gilt das Jugendschutzgesetz:

  • Jugendliche unter 16 Jahren bekommen keine Getränke und Lebensmittel, die Alkohol enthalten.
  • Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren bekommen nur dem Alter entsprechend erlaubte Getränke und Speisen.

Auf einen Blick:

  • U16 Eintritt nur in Begleitung eines Elternteils.
  • U18 Eintritt nur mit Partypass.
  • Keine Erziehungsbeauftragung.